Feuerwehrausbildung
Ausbildung in der Feuerwehr
Die Tätigkeit als freiwillige Feuerwehrfrau oder -mann ist anspruchsvoll und oft mit technischem Verstand verbunden. Es macht viel Spaß, in der Feuerwehr tätig zu sein. Die Ausbildungen sind für den persönlichen Erfolg in der Feuerwehr sehr wichtig. Die Ausbildungen finden vor Ort in den Feuerwehrstandorten, bei der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Kreis Paderborn (in Büren-Ahden) oder am Institut der Feuerwehr Münster statt.
Folgend erhalten Sie einen kurzen Überblick der vielseitigen Ausbildungen:
——– GRUNDAUSBILDUNG ——–
2.1 Truppmannausbildung 4 Module (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Truppmannausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. Später vertieft sich die Ausbildung, so dass die Truppmann-Funktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz selbständig wahrgenommen werden kann. Standortbezogene Kenntnisse werden vermittelt.
Lehrgangsdauer: Truppmannausbildung Teil 1 ist mindestens 150 Stunden.
Wo: Standortebene
2.2 Lehrgang „Truppführer“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Kreisebene
——– AUSBILDUNGEN DER FEUERWEHRLEUTE ——–
3.1 Lehrgang „Sprechfunker“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
Wo: Kreisebene
3.2 Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Wo: Kreisebene
3.3 Lehrgang „Maschinisten“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Kreisebene
3.4 Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfangs.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Kreisebene
3.5 Lehrgang „ABC-Einsatz“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Wo: Kreisebene
3.6 Lehrgang „ABC-Erkundung“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Kreis- oder Landesebene
3.7 Lehrgang „ABC-Dekontamination P/G“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheiten
ABC-Dekontamination Personen / Geräte.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Kreis- oder Landesebene (IDF)
3.8 Lehrgang „Gerätewarte“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“ und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Maschinisten“.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)
4.1 Lehrgang „Gruppenführer“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines
Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis
zur Gruppenstärke.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)
——– FÜHRUNGSAUSBILDUNG ——–
4.1 Lehrgang „Gruppenführer“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines
Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis
zur Gruppenstärke.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)
4.2 Lehrgang „Zugführer“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges – einschließlich eines erweiterten Zuges – sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)
4.3 Lehrgang „Verbandsführer“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Zugführer“.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)
4.4 Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in
einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Verbandsführer“.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)
4.5 Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz.
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“ – soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist – und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)
4.6 Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Gruppenführer“, soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)
4.7 Lehrgänge „Ausbilder in der Feuerwehr“
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang „Ausbilder für die Truppausbildung“ ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“. Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können. Teilnehmer an den verschiedenen Ausbilderlehrgängen für die technischen Lehrgänge müssen zusätzlich zum Lehrgang „Gruppenführer“ die dem jeweiligen Lehrgang entsprechende technische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Ausbildern für Maschinisten oder für Atemschutzgeräteträger zählen hierzu die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge „Gerätewarte“ oder „Atemschutzgerätewarte“ oder, alternativ, ein verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Wo: Landesebene (IDF)