Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr
Dienstgrad | Beschreibung | Zeichen |
Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter | Tritt neu in den Feuerwehrdienst ein. | |
Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann | Ist aus der Jugendfeuerwehr übernommen worden oder hat die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.1, erfolgreich absolviert. | |
Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann | war mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann und hat die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.2, erfolgreich absolviert. |
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Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann | war mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann und hat sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt. |
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Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister | war mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann und hat die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.2, erfolgreich absolviert. |
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Brandmeisterin oder Brandmeister | war mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister und hat am Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen. |
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Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister | war mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister und hat sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt. |
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Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister | war mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister und hat sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt. |
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Brandinspektorin oder Brandinspektor | war mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister und hat den Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer 4.2, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert. |
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Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor | war mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor und hat die Lehrgänge nach FwDV 2, Nummern 4.3 und 4.4, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert. |
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Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin oder Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor |
war mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor und hat den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr nach FwDV 2, Nummer 4.6, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert. |
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Zugführerin oder Zugführer | ||
Stellvertredender Zugführerin oder stellvertretende Zugführer |