Dienstgrade in der Freiwilligen Feuerwehr

Dienstgrad Beschreibung Zeichen
Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter Tritt neu in den Feuerwehrdienst ein.
Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann Ist aus der Jugendfeuerwehr übernommen worden oder hat die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung nach FwDV 2, Nummer 2.1.1, erfolgreich absolviert.
Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann und hat die
Ausbildungsinhalte der
Truppmannausbildung nach FwDV 2,
Nummer 2.1.2, erfolgreich absolviert.
Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann war mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau
oder Oberfeuerwehrmann und hat sich
regelmäßig am aktiven Dienst der
Freiwilligen Feuerwehr beteiligt.
Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder
Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr
Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann und hat die Ausbildungsinhalte der
Truppführerausbildung nach FwDV 2,
Nummer 2.2, erfolgreich absolviert.
Brandmeisterin oder Brandmeister war mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin
oder Unterbrandmeister und hat am
Gruppenführerlehrgang nach FwDV 2,
Nummer 4.1, am Institut der Feuerwehr
erfolgreich teilgenommen.
Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister und hat sich regelmäßig am aktiven Dienst und an
Fortbildungsveranstaltungen beteiligt.
Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister war mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister und hat sich
regelmäßig am aktiven Dienst und an
Fortbildungsveranstaltungen beteiligt.
Brandinspektorin oder Brandinspektor war mindestens Oberbrandmeisterin oder
Oberbrandmeister und hat den
Zugführerlehrgang nach FwDV 2, Nummer
4.2, am Institut der Feuerwehr erfolgreich
absolviert.
Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war mindestens Brandinspektorin oder
Brandinspektor und hat die Lehrgänge nach
FwDV 2, Nummern 4.3 und 4.4, am Institut
der Feuerwehr erfolgreich absolviert.
Gemeinde- oder
Stadtbrandinspektorin oder Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor
war mindestens Brandoberinspektorin oder
Brandoberinspektor und hat den Lehrgang
Leitung einer Feuerwehr nach FwDV 2,
Nummer 4.6, am Institut der Feuerwehr
erfolgreich absolviert.
Zugführerin oder Zugführer
Stellvertredender Zugführerin oder stellvertretende Zugführer