In einer Kellerwohnung war leichter Gasgeruch festgestellt worden. Sowohl die vom Löschzug Büren vorgenommenen Messungen, als auch die Kontrolle durch das zuständige Gasversorgungsunternehmen ergaben keine Feststellung bzw. Hinweis auf einen Defekt.
In einer Kellerwohnung war leichter Gasgeruch festgestellt worden. Sowohl die vom Löschzug Büren vorgenommenen Messungen, als auch die Kontrolle durch das zuständige Gasversorgungsunternehmen ergaben keine Feststellung bzw. Hinweis auf einen Defekt.